Phosphor-Elimination

Nach § 7 Hessisches Wassergesetz – aufbauend auf der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie WRRL – sind die oberirdischen Gewässer so zu bewirtschaften, dass ein guter ökologischer und chemischer Zustand nach § 25 a des Wasserhaushaltsgesetzes erreicht wird.

Im Entwurf des Maßnahmenprogramms zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Hessen wird die Reduzierung der Nährstoffbelastung der Gewässer aus Kläranlagen und diffusen Quellen als eine der fünf wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen beschrieben, um diesen angestrebten Gewässerzustand zu erreichen.

Eine Zusammenstellung der Phosphor-Eintragspfade in Hessen im Entwurf des Maßnahmenprogramms zeigt, dass ca. 50 % des in die Gewässer eingetragenen Phosphors aus kommunal en Kläranlagen stammt. Damit stellen diese Punkt-Einträge das größte Potenzial zur Verminderung des Nährstoffeintrages dar.

Die erforderlichen Gegenmaßnahmen setzen in vielen Fällen eine Sachverhaltsaufklärung mit Bilanzierung der Stoffströme aus diffusen und punktförmigen Quellen einschließlich der Wechselwirkungen Sediment – Wasser voraus. Dies bezieht sich prioritär auf die Belastung durch den Nährstoff Phosphat, da eine hohe Phosphat-Nährstoffbelastung eine hohe Trophie bewirkt, so dass das Güteziel nicht erreicht werden kann.

Projekt

Um dem Ziel des guten Gewässerzustandes näher zu kommen, wurde vom Hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz das Projekt »Ertüchtigung von Kläranlagen ab 1.000 EW zur verbesserten Phosphor-Elimination« ins Leben gerufen, mit dem die Fachhochschule Gießen-Friedberg beauftragt wurde.

Die hierfür notwendigen Maßnahmen auf den Kläranlagen werden in einer Arbeitshilfe exemplarisch für den Bereich des RP Gießen beschrieben. Diese Arbeitshilfe ist Bestandteil eines regionalen Umsetzungskonzeptes der Wasserrahmenrichtlinie das den Verwaltungsvollzug in diesem Aufgabenbereich mög-lichst konkret und praxisnah unterstützt und einen sachgerechten und einheitlichen Vollzug in Hessen gewährleistet. Neben den grundsätzlichen verfahrenstechnischen Fragestellungen ist auch das Kosten-Nutzen-Verhältnis einzelner Maßnahmen zu betrachten.